Wieso gesetzliche Schulungen eine Pflicht des Arbeitgebers sind
Als Arbeitgeber ist man nach §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, einmal jährlich alle Beschäftigten zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren. Darüber hinaus gibt es noch weitere, wichtige Schulungen zu Datenschutz, Hygiene oder Strahlenschutz. Durch den hohen Aufwand bei der Organisation oder den zusätzlichen Schulungstagen an Wochenenden, werden diese vorgeschriebenen Schulungen oft vernachlässigt, lückenhaft oder gar nicht durchgeführt. Dies kann bei Unfällen oder Personenschäden Strafen oder den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
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